AGB

ALLGEMEINE GESCHÄFTSBEDINGUNGEN



von

Promotion Marketing XXL UG

In der Fassung vom 04.03.2020

Die Allgemeinen Geschäftsbedingungen von Promotion-Marketing XXL UG Kurt-Schumacher Strasse 49    52428 Jülich , vertreten durch den Geschäftsführer Franz Schmitz regeln das Vertragsverhältnis zwischen Promotion-Marketing XXXL UG  (nachfolgend PM UG ) und dem beauftragten Mitarbeiter. (nachfolgend  Merchandiser).


Abweichende einzelvertragliche Regelungen gehen vor.

I. Zustandekommen und Durchführung eines Vertrages

1) Der Schriftverkehr zwischen PM UG und Mitarbeiter erfolgt per E-Mail. Mangels anderer Anweisungen sind E-Mails an die GmbH an die Adresse info@schulungskauf.de zu richten.

2) Durch Registrierung bei der GmbH unter Angabe seiner Daten erklärt der Testkunde/Mitarbeiter  unverbindlich seine Bereitschaft zur Übernahme von Aufträgen. Der Mitarbeiter /Merchandiser versichert mit Absendung der Registrierung, dass er volljährig und uneingeschränkt geschäftsfähig ist.

3) Der Mitarbeiter kann sich für die von der PM UG eingestellten JOBS bewerben. Die PM UG ist nicht verpflichtet, dem Mitarbeiter Aufträge zu erteilen.

4) Hat sich der Mitarbeiter für einen JOB beworben, ist er verpflichtet, seinen E-Mail-Account regelmässig auf eingehende Post zu kontrollieren.

5) Ein Vertrag zwischen PM UG und Mitarbeiter ist zustande gekommen, wenn die PM UG dem Mitarbeiter eine Zusage für den betreffenden JOB gemacht und der Mitarbeiter daraufhin nochmals die Annahme des Jobs durch Anklicken des Bestätigungsbuttons zugesichert hat./  oder durch Abschluss eines Arbeitsvertrages  ( Teilzeit / Vollzeit / Minijob )

6) Hat der Mitarbeiter den JOB endgültig bestätigt, ist eine Absage nur noch aus wichtigem Grund und nur bis spätestens 24 Stunden vor dem JOB möglich. Versäumt der Mitarbeiter diese Frist, gilt der Test mit der Folge von III Ziffer 2 (Ausfallpauschale) als nicht vorgenommen. Kündigt ein Mitarbeiter mit Vertrag ( Vollzeit/Teilzeit/Minijob) selber seinen Vertrag fristlos verfallen auch die bereits offenen geleisteten Stunden des Monats - respektive des Vormonats.

7) Bei dem Vertrag zwischen der PM UG und dem Mitarbeiter handelt es sich um ein zeitlich befristetes Auftragsverhältnis. Der Mitarbeiter wird nicht Angestellter der PM UG. Versicherungen und Abführung von Steuern sind allein Sache des Mitarbeiters, sofern dieser auf freiberuflicher Basis arbeitet. / Ausnahmen sind Minijob Verträge im Bereich Merchandising der PM UG

8) Die Durchführung des  Regalservice hat nach den schriftlichen Anweisungen der PM  UG zu erfolgen.

9) Der Mitarbeiter ist verpflichtet, die vorzunehmenden  Servicebescheinigungen wahrheitsgemäß und korrekt auszufüllen. Bestehen zwischen  Mitarbeiter und Vertretern oder Mitarbeitern des  bei der Regalpflege tätigen Unternehmens persönliche Beziehungen, ist der Mitarbeiter verpflichtet, die PM UG hierüber zu informieren. Im Bereich Regalpflege muss der Mitarbeiter auch mitteilen, wenn dieser in einem Konkurenzunternehmen derzeit beschäftigt ist

10) Die vom  Mitarbeiter anzufertigenden Unterlagen über den  Regalservice sind binnen 24 Stunden nach Vornahme der Tätigkeit bei der PM UG je nach Auftrag   per E-Mail als Excel-Datei/oder Bild oder Scan unter der Adresse info@schulungskauf.de / oder regalservice@schulungskauf.de  einzureichen. Der Nachweis der Einreichung ist vom  Mitarbeiter zu führen. (per Lesebestätigung oder Rückmail-Anforderung.

11) Die Vergütung der Leistung ist im einzelnen Auftrag/ bzw. Arbeitsvertrag geregelt. Soweit nicht anders bestimmt, werden Nebenkosten (z.B..Porto, Benzingeld, Parkgebühren etc.) nicht gesondert vergütet. Andernfalls hat der Mitarbeiter die Nachweise bis spätestens 10 Tage nach Regalservice Auftrag bei der PM UG einzureichen. Spätere Einreichungen führen zum Verlust des Erstattungsanspruches.

12) Der Anspruch auf die vereinbarte Vergütung entsteht mit vollständiger Erfüllung der vom Mitarbeiters zu erbringenden Leistungen.

13) Eine Rechnungsstellung durch den Testkunden/Mitarbeiter entfällt. Die Qualitätskontrolle der PM  UG erstellt und übersendet dem Testkunden eine Gutschrift für den durchgeführten Merchandising Einsatz und überweist dem Mitarbeiter das Guthaben entsprechend seinen Angaben. Ist der freiberufliche Mitarbeiter Kleinunternehmer, entfällt eine Berechnung und Auszahlung der Umsatzsteuer. Nachträgliche Änderungen der Gutschriften sind nur gegen eine Aufwandsgebühr von € 20,00 pro Änderung möglich. Bei Lohnempfängern werden sämtliche Einsätze von kompletten Monat zusammen gerechnet und zum 15. des Folgemonats überwiesen.

14) Die Zahlung der Vergütung erfolgt in der Regel vier Wochen nach Projektende. Projektende bedeutet 2 - 6 Wochen nach Testende. Bei Mitarbeitern im Bereich Regalservice ist die Zahlungsweise 14 Tage nach Rechnungsstellung bzw. zum 15. des Folgemonats bei Minijobbern.

II. Beendigung des Vertrags

1. Der Vertrag endet, ohne dass es einer Kündigung bedarf, mit Erfüllung der beiderseitigen vertraglichen Verpflichtungen.

2. Eine fristlose Kündigung ist beidseits nur aus wichtigem Grund möglich.

3. Ein wichtiger Grund liegt insbesondere vor bei

Ÿ dauerhafter Erkrankung des Mitarbeiters ( Vorlage eines ärztlichen Attestes ist notwendig)

Ÿ Verstoß des Mitarbeiters gegen die Verschwiegenheitspflicht ( siehe Ziffer IV)

Ÿ Diebstahlsdelikt des Mitarbeiters bei Durchführung des Auftrags

Ÿ Verkaufstätigkeit des Mitarbeiters bei Aufträgen im Bereich  Regalservice

Ÿ Verstoß des Mitarbeiters gegen die Hausordnung des Unternehmens -wo Regalservice durchgeführt wird.

Ÿ Nichterfüllung der übernommenen Verpflichtungen

4. entfällt
5. Kommt der angestellte Mitarbeiter seiner Verpflichtung nicht nach sich am am Tag der Erkrankung krank zu melden und binnen 3 Werktagen ein ärztliches Attest einzureichen folgt eine Abmahnung durch die PM UG.  Wird auch eine Folgeerkrankung nicht angezeigt und dieses entsprechende Attest nicht binnen 3 Tagen eingereicht folgt die fristlose Kündigung durch die PM UG.

6. Kommt es seitens des Mitarbeiters während einer nicht angezeigten Krankheit zum verbindlichen Anbieten der Arbeitskraft wird dies strafrechtlich ebenso auf Grund eines Sozialbetruges angezeigt.

7. Bei allen Arbeitsverträgen ( Vollzeit/Teilzeit/Minijob) handelt es sich um Abrufarbeitsverträge. Im Vorfeld sind die besprochenen Arbeiten und Einsatzzeiten schriftlich / mündlich abgeklärt. Zwecks Einsatzinformation bekommt der Mitarbeiter im Vorfeld Informationen via Email  wann mit einer Lieferung und mit welchem Umfang ( EK Wert und Positionen) mitgeteilt. Bei Daueraufträgen bekommt der Mitarbeiter im Vorfeld den Besuchsrhythmus mitgeteilt.

Die Kündigung hat per E-Mail gegen Empfangsbestätigung zu erfolgen.

III. Ausfallpauschale und Schadensersatz

1) Die Nichteinreichung der Servicebescheinigungen innerhalb von 24 Stunden gilt als  Nichtdurchführung des Regalservice.

2) Bei Nichtvornahme des Regalservice Auftrag berechnet die PM UG dem Testkunden/Mitarbeiter eine Ausfallpauschale von € 250,00 pro vereinbartem , aber nicht ausgeführtem Regalservice Auftrag . Im Gegenzug ist es dem Mitarbeiter möglich einen geringeren/verminderten Schaden der Agentur nachzuweisen. ($309 Ziff. 5 BGB Das Recht zur fristlosen Kündigung für die PM UG bleibt unberührt. Sollte der Auftrag rein per Email vereinbart werden ist die verbindliche Zusage des Mitarbeiters in der Bestätigungsemail ebenso bindend)

3) Die Einreichung unvollständiger oder unrichtiger Unterlagen führt zur Verzerrung bzw. Unverwertbarkeit der Ergebnisse und zum Verlust des Vergütungsanspruchs. Die PM UG behält sich vor, vom Mitarbeiter den Ersatz des ihr dadurch entstehenden Schadens zu fordern und geg.falls Strafanzeige zu stellen.

4) Werden wissentlich falsche Ergebnisse von einem Regalservice eingereicht (die PM UG kann den Nachweis erbringen, dass der Standort zum vom Mitarbeiter scheinbar besuchten Termin /Uhrzeit geschlossen war - oder auf Grund von Aufzeichnungsgeräten vor Ort nachweisbar ist, dass der Mitarbeiter nicht vor Ort war) wird die PM UG Strafanzeige wegen Betrug stellen und pauschal einen Schadensersatz von 2500,--€ dem Mitarbeiter in Rechnung stellen.

IV. Verschwiegenheit und Vertragsstrafe

1. Der Mitarbeiter ist verpflichtet, Dritten gegenüber über alle bei Durchführung der  Unterlagen gewonnenen Erkenntnisse über den Betrieb der PM UG sowie den Betrieb des getesteten Unternehmens und seiner Mitarbeiter strengstes Stillschweigen zu bewahren.

2. Dem Mitarbeiter ist es untersagt, mit dem Auftraggeber von PM UG direkt in Kontakt zu treten und dort selber tätig zu werden.

3. Die Verschwiegenheitspflicht gilt auch für die Zeit vor Abschluss und nach Beendigung des Vertrags mit der PM UG.

4. Der Mitarbeiter ist verpflichtet, ihm überlassene Unterlagen und erstellte Arbeitsergebnisse aus der Durchführung des Vertrages bei Beendigung des Vertrages an die PM UG auszuhändigen.

5. Der  Mitarbeiter ist nicht berechtigt, ohne Einverständnis der PM UG einen Auftrag bzw. Informationen hierüber an Dritte weiterzuleiten bzw. einen Auftrag weiterzugeben.

6. Für den Fall des Verstosses gegen die Schweigepflicht verpflichtet sich der  Mitarbeiter zur Zahlung einer Vertragsstrafe in Höhe von € 5000,00 für jeden Einzelfall unter Ausschluss des Fortsetzungszusammenhangs an die PM UG.

7. Die PM UG ist berechtigt, neben der Vertragsstrafe Schadensersatz zu fordern, dessen Höhe sie im Einzelnen nachzuweisen hat. Eine strafrechtliche Verfolgung bleibt davon unberührt.


8. Die PM UG ist berechtigt eine Vertragsstrafe an den Mitarbeiter in Höhe von 25.000 €  in Rechnung zu stellen, sodann der Mitarbeiter direkt sich beim bekannten Auftraggeber von Promotion Marketing XXXL UG um Aufträge bemüht und es auch zum einem entsprechenden Vertragsverhältnis kommt. Die Vertragsstrafe gilt bis zu 3 Jahre nach Ausscheiden aus unserem Unternehmen!

V. Datenschutz

1. Der Mitarbeiter erklärt sein Einverständnis mit der Speicherung seiner persönlichen Daten seitens der PM UG.

2. Die PM UG gibt diese Daten nur an Dritte weiter, wenn

a. Der Mitarbeiter damit schriftlich sein Einverständnis erklärt hat;

b. Die PM UG gesetzlich verpflichtet ist, die Daten des Mitarbeiters offenzulegen;

c. Die PM UG Kenntnis von Tatsachen erhält, die einen Gesetzesverstoss des Mitarbeiters begründen können. In diesem Fall ist die PM berechtigt, die Daten an die Strafverfolgungsbehörden weiterzuleiten.

VI. Sonstiges

1. Als Gerichtsstand wird, soweit gesetzlich zulässig, Düren vereinbart.

2. Es gilt deutsches Recht.

3. Alle vereinbarten Pauschalen und Vertragsstrafen verstehen sich als Nettobeträge

4. Sollte eine Regelung dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen unwirksam oder undurchführbar sein, so berührt dies nicht die Wirksamkeit der übrigen Bedingungen.



Im * 635 Schadensersatz wegen Nichterfüllung

"Beruht der Mangel des Werkes auf einem Umstand, den der Unternehmer zu vertreten hat, so kann der Besteller statt der Wandlung oder der Minderung Schadensersatz wegen Nichterfüllung verlangen".

Auf diesen Umstand kann sich nach geltender Gesetzgebung kein Mitarbeiter berufen. (als Bps. bei Krankheit hat sich der Mitarbeiter dringlich zu melden - damit die Agentur die Möglichkeit der Nachbesetzung in der Feldzeit hat) Meldet sich ein Mitarbeiter - während der Feldzeit (per Email oder Fax - ausdrücklich nicht fernmündlich, da nicht nachweisbar) nicht, kann keine Minderung des Schadenersatzes verlangt werden.


Disclaimer/Datenschutzbestimmungen

Für die Nutzung der Bewerberdatenbank werden personenbezogene Daten erhoben, gespeichert, verarbeitet und genutzt. Personenbezogene Daten sind solche, die Angaben über persönliche und sachliche Verhältnisse eines Bewerbers enthalten. Dem Bewerber ist bekannt, dass bei Bewerbungen die personenbezogenen Daten im Rahmen der Job-Vermittlung an Dritte bzw. an Auftraggeber Schulungskauf.de weitergegeben werden können. Für die eventuelle dortige Weiterverarbeitung übernimmt die Betreiberin keine Haftung.

Datenschutz für Datenübertragungen in offenen Netzen wie dem Internet kann nach dem Stand der Technik nicht umfassend gewährleistet werden. Für die Sicherheit der von dem Bewerber im Internet übermittelten Daten trägt der Bewerber deshalb selbst Sorge.

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Aachen, den 4.3.2020  AGB sind durch Bewerbung des Mitarbeiters beim Ausfüllen des Online Formulars zur Kenntnis genommen
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